Kinderrechte 5c

Die Klasse 5c hat sich mit den so genannten Kinderrechten im GeWi-Unterricht beschäftigt.

Kinderrechte sind Rechte auf Leben und persönliche Entwicklung, die Gleichbehandlung, das Wohl des Kindes und die Beteiligung. Kinder sind eigenständige Personen mit eigenen Bedürfnissen und somit Rechten, die die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nation (UN) festgelegt hat. Bei Verstößen kann man sich bei der Individualbeschwerdeverfahren (OPCP) beschweren.

[MF / WPU]